(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung und alle Verträge zwischen der JUMiNGO GmbH, Breslauer Platz 4, 50668 Köln, (im Folgenden „JUMiNGO“) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“) über die Erbringung von Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (im Folgenden „Transportvertrag“),die über die Webseite www.jumingo.com (im Folgenden „Webseite“) vereinbart werden.
(2) JUMiNGO erkennt Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, ausdrücklich nicht an, es sei denn, die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird von JUMiNGO gesondert in Schriftform erklärt.
(3) Die Rechtsbeziehungen zwischen JUMiNGO und dem Kunden regeln sich in ihrer Anwendung jeweils vorrangig nach dem zwingenden Recht, Individualvereinbarungen, diesen AGB und ergänzend den AGB des vom Kunden gewählten Transportunternehmens, (mit Ausnahme von II (2)), ergänzend den ADSp in der jeweils neuesten Fassung.
(1) Im Hinblick auf den Transportvertrag wird JUMiNGO alleiniger Vertragspartner des Kunden.
(2) JUMiNGO erbringt die vereinbarte Transportdienstleistung im Hinblick auf die Ausführung, also insbesondere Art, Weg und Mittel der Beförderung, durch das im Rahmen des Vertragsschlusses durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen. Die Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen des jeweils vom Kunden ausgewählten Transportunternehmens (im Folgenden „Transportbedingungen“) werden dem Kunden bei Abschluss des Transportvertrages zur Verfügung gestellt und werden Bestandteil des Transportvertrags zwischen JUMiNGO und dem Kunden. Bei Widersprüchen der Transportbedingungen mit diesen AGB im Hinblick auf die Mitwirkungspflicht des Kunden (VI) und Verbotsgut und Beförderungsausschlüsse (V) und der Haftung (X) haben die Transportbedingungen des vom Kunden ausgesuchten Unternehmers Vorrang. Im Übrigen finden die Transportbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens im Verhältnis zwischen den Parteien auf den Transportvertrag ergänzende Anwendung.
(3) JUMiNGO befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger ab. JUMiNGO hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch üblicherweise nicht zur Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist verpflichtet.
(4) JUMiNGO ist jederzeit berechtigt, ohne vorherige Ankündigung die Angaben auf der Webseite, insbesondere Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen. Derartige Veränderungen haben keinen Einfluss auf mit einem Kunden bereits vor der Änderung vertraglich vereinbarte Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe. Solche können die Parteien nur durch einvernehmliche Vereinbarung abändern.
(5) Etwaige Reklamationen zu geschlossenen Transportverträgen oder sonstige Anfragen des Kunden sind an JUMiNGO und nicht an das ausgewählte Transportunternehmen zu richten. Bei sämtlichen Reklamationen oder Anfragen des Kunden sind die Auftragsnummer oder die den jeweiligen Transportvertrag identifizierenden Details zu benennen. Die Korrespondenz erfolgt über das Kontaktformular oder über die E-Mail-Adresse support.de@jumingo.com.
(1) Die über die Webseite abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend. Die Angebote richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen.
(2) Der Abschluss des Transportvertrages zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf der Webseite, es sei denn die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. Durch das vollständige Eintragen der Details seines Auftrags in das dafür vorgesehene Auftragsformular auf der Webseite und dem Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Transportvertrags auf der Grundlage der von ihm eingegebenen Auftragsdetails gegenüber JUMiNGO ab. Der Transportvertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch JUMiNGO zustande. JUMiNGO erklärt die Annahme durch Versenden der Auftragsbetätigung per E-Mail an den Kunden.
(3) Erklärt das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen gegenüber JUMiNGO, dass es die beauftragten Dienstleistungen gegenüber JUMiNGO nicht erbringen kann, ist JUMiNGO berechtigt, nach Einholung einer Weisung des Kunden, vom Vertrag mit dem Kunden binnen einer Frist von 24 Stunden laufend während der üblichen Geschäftszeiten montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr werktags seit Auftragserteilung des Kunden zurückzutreten.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde gegenüber JUMiNGO zur vollständigen Vorauszahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet (Freimachung).
(5) Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrages mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden.
(6) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm gemäß § 312 g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Über den Inhalt des Widerrufsrechts belehrt JUMiNGO den Kunden wie folgt:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (JUMiNGO GmbH, Breslauer Platz 4, 50668 Köln, Fax: +49 (0) 221 980 44 997, E-Mail: support.de@jumingo.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter https://www.jumingo.com/de-de/support/2/94 abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite unter https://www.jumingo.com/de-de/support/2/94 elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (zur Definition siehe Ziffer 1 dieser AGB),gilt vorgenanntes Widerrufsrecht nicht.
(3) Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn JUMiNGO die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch JUMiNGO verliert.
In diesem Zusammenhang stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass JUMiNGO bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung nach dem Transportvertrag beginnt. Der Kunde bestätigt gleichzeitig, dass er Kenntnis davon hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch JUMiNGO verliert.
(1) Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von JUMiNGO sowie den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht.
(2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind die „Verbotene Versandgegenstände“ https://www.jumingo.com/de-de/support/10/41 und Reisegepäck, das in Verbindung mit einer Reise zu transportieren ist.
(3) JUMiNGO ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände daraufhin zu überprüfen, ob diese den AGB von JUMiNGO bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entsprechen. Diese Berechtigung darf JUMiNGO an das jeweils ausgewählte Transportunternehmen übertragen, um diesem die Möglichkeit zu geben, selbst zu überprüfen, ob Transportgegenstände den eigenen Transportbedingungen entsprechen. Hiermit erklärt sich der Kunde mit Anerkennung dieser AGB einverstanden. Die Übernahme der Ware durch einen Fahrer des eingesetzten Transportunternehmens stellt keine Anerkennung der Ware als AGB-konform dar. JUMiNGO ist jederzeit berechtigt, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, soweit wichtige Gründe vorliegen. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von JUMiNGO bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht. Insbesondere, aber nicht ausschließlich ist dies der Fall, wenn beispielsweise a) die Verpackung des Transportgegenstands fehlt oder sie nicht vollständig ist, oder b) wenn der Transportgegenstand die bei Auftragserteilung angegebenen Maße und Gewichte überschreitet, oder c) wenn der Transportgegenstand aus anderen Gründen von der Beförderung ausgeschlossen ist. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Dienstleistungsausführung durch JUMiNGO bzw. das jeweils ausgewählte Transportunternehmen erbracht, wird diese ggf. nach Abzug der entstandenen Kosten an den Kunden erstattet.
(4) Stellen JUMiNGO bzw. das Transportunternehmen bei der Abholung fest, dass es sich bei dem Transportgegenstand um einen solchen handelt, der nicht den AGB von JUMiNGO bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht, ist der Kunde verpflichtet, eine eventuell nach diesen AGB oder den Transportbedingungen des Transportunternehmens anfallende Gebühr zu zahlen.
(5) Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann es passieren, dass er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder von involvierten Zoll- oder anderen Behörden beschlagnahmt wird. In solchen Fällen sind die Erstattung der Transportkosten durch JUMiNGO und/oder die Geltendmachung von Reklamationsansprüche gegen JUMiNGO ausgeschlossen. Eine etwaige für den Transport abgeschlossene Transportversicherung greift in diesen Fällen nicht ein. Der Kunde trägt das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung. Alle zusätzlichen anfallenden Kosten und Zuschläge für den Rücktransport sind vom Kunden nach Rechnungsstellung an JUMiNGO zu erstatten.
(1) Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde für eine dem gewählten Transport entsprechende beanspruchungsgerechte Verpackung zu sorgen und das Gut versandfertig zur Abholung bereitzustellen, bzw. es versandfertig und ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abzugeben. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Transportverpackung der Beförderung des Transportgegenstands mit dem ausgewählten Transportmittel sowie der Art des Transportes und den daraus resultierenden transporttypischen Beanspruchungen entsprechend sachgemäß ist. Bei transportsensiblen Inhalten muss die Verpackung deren besondere Empfindlichkeit berücksichtigen. Zerbrechliche Inhaltsteile erfordern eine besonders sorgfältige Verpackung, bei der der Abstand zwischen Produkt und Verpackung mindestens 50 Millimeter betragen sollte. Verpackungen mit mehreren Produkten sollten darüber hinaus Trennelemente beinhalten, damit sämtliche Inhaltsteile gegen Verrutschen gesichert sind. Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn eine Beschädigung auf einer nicht ordnungsgemäßen Verpackung beruht.
(2) JUMiNGO empfiehlt, Sendungen, die aufgrund ihrer Abmessungen, Schadensanfälligkeit etc, eine besondere Handhabung erfordern, nicht im Sammelguttransport, sondern im Direkttransport befördern zu lassen. Auf der Sendung angebrachte Handhabungshinweise im Sammelguttransport werden durch JUMiNGO nur akzeptiert, wenn diese bei Abschluss des Transportvertrages JUMiNGO angezeigt und von JUMiNGO bestätigt wurden.
(3) Als Paket gilt ein Karton. Paketgüter, die nicht vollständig in einem Karton oder nicht ordnungsgemäß verpackt sind, sind von den Dienstleistungen von JUMiNGO ausgeschlossen. Sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung durch den Kunden einbehalten werden. JUMiNGO erstattet in diesen Fällen kein Frachtentgelt und der Kunde hat sämtliche Kosten und Auslagen zu tragen, die bei der Beförderung bis zur Auftragsstornierung, zur fehlgeschlagenen Abholung oder zur Rückbeförderung des Transportgegenstands an den Ausgangsort entstehen.
(4) Der Transportgegenstand hat im Hinblick auf Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den im Transportvertrag vereinbarten Angaben zu entsprechen. Weicht er davon ab, ist JUMiNGO für den Fall, dass ein Transport weiterhin dennoch möglich ist, dazu berechtigt, dem Kunden die daraus entstandenen oder etwaige zusätzlich entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. JUMiNGO weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kosten für den Fall, dass die Anzahl, das Gewicht und die Abmessungen nicht den im Transportvertrag vereinbarten Angaben entsprechen, überproportional höher sein können als der ursprünglich vereinbarte Transportpreis, da ggf. ein anderer Tarif für die tatsächliche Anzahl, Gewicht und Abmessung gilt. Der Kunde muss daher im Falle einer nachträglich festgestellten Abweichung mit erheblichen Nachforderungen rechnen. Die Kosten werden über die Webseite von JUMiNGO ermittelt.
(5) Gibt der Kunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, wo eine Wertangabe erforderlich ist, kommt JUMiNGO nicht für daraus entstehende Kosten oder Schäden auf. Übersteigt der Wert der Sendung bestimmte Werte, kann es insbesondere, aber nicht ausschließlich bei internationalem Transport aufgrund der längeren Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen. JUMiNGO rät von Sendungen ab, deren Wert die Höchstgrenze einer optional abschließbaren Versicherung übersteigt.
(6) Die dem Fahrer übergebene Sendung muss zwingend der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen. Die Übernahme einer Sendung, die nicht der in Auftrag gegebenen Sendung entspricht, führt nicht dazu, dass die übernommene Sendung als vertragsgemäß akzeptiert wird. Der Kunde hat es zu vertreten, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von JUMiNGO bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht. Sollte ein Umpacken der Sendung auf ein Beförderungshilfsmittel erforderlich sein, um den Transport durchführen zu können, erstattet der Kunde JUMiNGO die dadurch entstehenden Kosten und Gebühren.
(7) Der Kunde übernimmt darüber hinaus die Haftung für sämtliche Schäden, die seine Sendung während der Beförderung an anderen Sendungen, Personen, Bandanlagen, Transportmitteln etc. verursacht, wenn diese auf eine unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind.
(8) Der Transportgegenstand hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf dem Land-, Wasser- und Luftweg zu erfüllen und ihnen zu entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Transportgegenstand den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften entspricht. Etwaige Schäden, Verwaltungstrafen oder Mehrkosten infolge eines Verstoßes gegen die anwendbaren Vorschriften trägt der Kunde bzw. hat JUMiNGO von diesen freizustellen.
(9) Bei äußerlich erkennbarem Verlust oder äußerlich erkennbaren Beschädigungen des Transportgegenstands hat der Kunde oder der Empfänger den Schaden bei Ablieferung an den Frachtführer anzuzeigen und JUMiNGO unverzüglich über den Verlust oder die Beschädigung in Textform (per E-Mail genügt) in Kenntnis zu setzen, andernfalls wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Bei nicht äußerlich erkennbaren Verlusten oder Beschädigungen gilt diese Vermutung, wenn der Kunde oder der Empfänger JUMiNGO nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform (per E-Mail genügt) über den Verlust oder die Beschädigung in Kenntnis setzt.
(10) Der Kunde erkennt an, dass JUMiNGO nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten entstehen. Schäden und Aufwendungen in diesem Sinne sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Beförderungsentgelte, Frachtaufsichten (unter anderem Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge), Lagerkosten, anfallende Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungskosten, Verwaltungsstrafen, Zollabgaben, Versicherungsprämien.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, für jede beauftragte Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt vollständig im Voraus zu zahlen (Freimachung), soweit keine besondere Zahlungsmodalität vereinbart worden ist.
(2) Der Kunde erstattet JUMiNGO bzw. dem durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmer über das vereinbarte Entgelt hinaus Aufwendungen, soweit diese für das Gut gemacht wurden und JUMiNGO sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte (§ 420 Abs. 1 HGB). Dazu können beispielsweise Lagerkosten, Kosten der Rückführung, Abgaben zählen. Der Kunde stellt JUMiNGO insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei.
(3) Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
(4) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwerten Zahlungsaufstellung den geschuldeten Betrag an JUMiNGO bezahlt. Bei Zahlungsverzug erhebt JUMiNGO Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, erhebt JUMiNGO Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
(5) Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von JUMiNGO eingereichte Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere mangels ausreichender Deckung), zurückgegeben, hat er an JUMiNGO eine Mehraufwandsentschädigung von 12,50 EUR je zurückgegebener Lastschrift zu bezahlen, es sei denn der Kunde weist nach, dass JUMiNGO kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Dem Kunden obliegt es, den Empfänger des Transportgegenstands darauf hinzuweisen, dass er den Transportgegenstand auf Vollständigkeit und offensichtliche, insbesondere äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen hat. Äußerlich erkennbare Schäden sind bei Ablieferung in der Empfangsbescheinigung zu vermerken bzw. vom Fahrer vermerken zu lassen.
(2) Bei jedem Nichtantreffen des Aushändigers am Abholort innerhalb des vertraglich vereinbarten Abholzeitraumes des Transportgegenstands kann JUMiNGO dem Kunden 8,00 EUR (inklusive Umsatzsteuer) in Rechnung stellen; gleiches gilt, wenn der zu versendende Transportgegenstand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vom durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmen berechtigterweise zurückgewiesen wird.
(3) Die gebuchten Abholdaten sind grundsätzlich nicht garantiert und stellen lediglich eine Indikation für den voraussichtlichen Abholtermin dar. Gleiches gilt für die gebuchten Zustelldaten. Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn der Kunden einen Tarif mit Zeitoption bezüglich der Zustellung gebucht hat und der Kunde JUMiNGO alle zur Ausführung der Transportdienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat.
(4) Die Zustellung des Transportgegenstands erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens nicht anders vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger gegen entsprechend quittierender Unterschrift des Empfängers.
(5) Ist eine Zustellung des Transportgegenstands nicht gemäß der vertraglichen Vereinbarung möglich, weil der Empfänger nicht angetroffen wird, wird der Empfänger entsprechend informiert und der zu versendende Transportgegenstand nach (ggf. auch vorab für diesen Fall bereits erteilter) Weisung des Kunden entweder a) an den Kunden zurückgeschickt. Etwaige Kosten für einen Rücktransport, insbesondere die Transportentgelte, sind vom Kunden an JUMiNGO zu zahlen, oder b) ein erneuter Zustellungsversuch, für den Zusatzkosten nach Maßgabe des folgenden Absatz 6 entstehen, unternommen, oder c) seitens JUMiNGO bzw. dem jeweils ausgewählten Transportunternehmen zur Abholung durch den Empfänger gelagert und bereitgehalten. JUMiNGO ist berechtigt, sich für die Lagerung des Transportguts auf Kosten des Kunden eines Dritten zu bedienen. JUMiNGO ist in solchen Fällen berechtigt, das Transportgut nach Maßgabe der § 373 Abs. 2 bis 4 HGB verkaufen zu lassen, wenn es sich um verderbliche Ware handelt oder der Zustand des Transportguts eine solche Maßnahme rechtfertigt oder wenn die andernfalls entstehenden Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des Transportguts stehen. Unverwertbares Transportgut darf JUMiNGO vernichten und entsorgen. Aufwendungen, die JUMiNGO im Zusammenhang mit der Lagerung, dem Verkauf oder der Vernichtung und Entsorgung des Transportguts entstehen, sind vom Kunden zu erstatten. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens.
(6) Zustellungen können grundsätzlich nur an vollständige und korrekte Postanschriften (Name, Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, PLZ, Ort, Land), nicht jedoch an Postfächer, Packstationen, o.ä. erfolgen. Sollte der Kunde keine vollständige und korrekte Postanschrift bei der Auftragsbuchung angegeben haben, kann JUMiNGO für dadurch entstehende Verzögerungen oder Retouren keinerlei Haftung übernehmen und die Versandkosten können aus einem solchen Grund nicht erstattet werden. Etwaige Kosten und Frachtentgelte für einen Rücktransport der Sendung aufgrund nicht vollständiger oder korrekter Postanschrift sind vom Kunden nach Rechnungsstellung durch JUMiNGO zu tragen. Die Frachtentgelte werden über die Webseite von JUMiNGO ermittelt.
(9) Bei internationalen Transporten muss sich der Kunde über die Bestimmungen des jeweiligen Empfangslandes informieren. Die Entrichtung von Zollgebühren, Entgelten und Steuern, die in den beteiligten Ländern gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem Transport erhoben werden, sind von der Dienstleistung von JUMiNGO nicht umfasst. Es obliegt allein dem Kunden, sich über möglicherweise mit der Zustellung anfallende Steuern, Entgelte und Zollgebühren zu informieren und sie erforderlichenfalls fristgerecht zu zahlen. Für den Fall, dass der grenzüberschreitende Transport einer Ausfuhrgenehmigung bedarf, ist grundsätzlich der Kunde für deren Einholung verantwortlich. Der Kunde hat die Möglichkeit, JUMiNGO mit der Einholung erforderlicher Ausfuhrbegleitdokumente zu beauftragen. Diese zusätzliche Dienstleistung bietet JUMiNGO über die Website an.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausfuhrausfuhrdokumente der Sendung gut sichtbar beigefügt sind. JUMiNGO bzw. das durch den Kunden gewählte Transportunternehmen sind vor Beginn des Transports über den Umstand der Genehmigungspflicht sowie über den Inhalt der Genehmigung zu informieren (letzteres nur, soweit die entsprechenden Informationen für die Erfüllung des Transportvertrages relevant sind). JUMiNGO ist zum Zwecke der Erfüllung des Transportvertrages berechtigt aber nicht verpflichtet, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten bzw. vom Kunden zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Kunden folgende Handlungen vorzunehmen: a) Vervollständigung des Frachtbriefs, b) Ergänzung von relevanten Versendungsinformationen, c) Zahlung von erforderlichen Steuern und Zöllen gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen, d) Auftreten als Spediteur für den Kunden zu Zollzwecken beim Export, e) Auftreten als Empfänger beim Import, jedoch ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollabwicklers für die Zollanmeldung und Zollabfertigung, und f) den Transportgegenstand auf Weisung einer Person, die JUMiNGO oder das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen als bevollmächtigt erachten dürfen, zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten. Muss ein Transportgegenstand von außerhalb des Versandlandes zurückgesandt werden, wird eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr fällig. Diese übersteigt wahrscheinlich die für die Ausfuhr des Transportgegenstands entrichtete Gebühr. Sie geht zu Lasten des Kunden, welcher den Transport beauftragt hat.
(1) Soweit zwingendes nationales oder internationales Recht einschlägig ist, richtet sich die Haftung von JUMiNGO nach diesen Vorschriften, andernfalls nach den Bestimmungen dieser Bedingungen.
(2) JUMiNGO haftet für Beschädigungen und Verlust von Transportgegenständen gewichtsmäßig begrenzt auf 8,33 SZR (Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds) je Kilogramm des Bruttoschadengewichtes des beschädigten oder in Verlust geratenen Gutes. Es sei denn, der eingesetzte Subunternehmer haftet gewichtsmäßig geringer (mindestens mit 2 Sonderziehungsrechten)
(3) Die Haftung von JUMiNGO ist ausgeschlossen,
Weitergehende gesetzliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsbefreiungen bleiben von diesen AGB unberührt und sind ausnahmslos ergänzend anwendbar.
(4) JUMiNGO haftet für Überschreitungen der Lieferfrist bei innerdeutschen Transporten begrenzt auf den Betrag der dreifachen Fracht (Beförderungsentgelt), sofern nicht zwingendes internationales Recht eine andere Begrenzung vorschreibt. Der Anspruch erlischt, wenn der Berechtigte nicht binnen einer Frist von 21 Tagen nach Ablieferung den Verspätungsschaden in Textform anzeigt. Es genügt die rechtzeitige Absendung. Zwingendes Internationales Recht kann von dieser Ausschlussfrist abweichen.
(5) Eine Haftung für Vermögensschäden, die nicht auf Beschädigung oder Verlust des Transportgegenstandes oder Überschreitung der Lieferfrist beruhen, ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von JUMiNGO, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter gegeben. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet JUMiNGO unbeschadet des Verschuldensgrades. Haftet JUMiNGO für andere Schäden, die nicht durch Beschädigung, Verlust und Überschreitung der Lieferfrist entstanden sind und handelt es sich nicht um Sach- oder Personenschäden, so ist diese Haftung auf den dreifachen Betrag begrenzt, den JUMiNGO im Falle des Verlustes zu ersetzen hätte. Es sei denn, der eingesetzte Subunternehmer haftet geringer, dann haftete JUMiNGO wie der eingesetzte Subunternehmer. Ebenfalls sind diese Schäden auf den vertragstypischen und gefahrspezifischen Schaden beschränkt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die JUMiNGO oder der ausgewählte Unternehmer vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Unabhängig davon wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art. 22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt. Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Ziffer 27 ADSp findet keine Anwendung.
(7) Der Kunde hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, JUMiNGO oder Dritten Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die durch ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung, Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in den Frachtbrief aufgenommenen Angaben, Unterlassen der Mitteilung über die Gefährlichkeit des Gutes oder Fehlen, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Urkunden und Begleitpapieren für eine Zollabfertigung/amtliche Behandlung.
Der Kunde haftet insbesondere, aber nicht ausschließlich für diejenigen Schäden, die JUMiNGO oder Dritten aus dem Transport von Verbotsgütern oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß den Regelungen dieser AGB bzw. der Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entstehen. Vorstehende Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf sämtliche Beförderungskosten, Lager- und sonstigen Zusatzkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung von JUMiNGO anfallen oder die JUMiNGO im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Verwaltungsstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung berechtigterweise von der Beförderung ausgeschlossen ist. Der Kunde stellt JUMiNGO insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei.
(1) JUMiNGO haftet grundsätzlich der Höhe nach begrenzt. Auf Antrag des Kunden versichert JUMiNGO gegen Entrichtung eines erhöhten Entgeltes (Versicherungsprämie) das Sendungsgut gegen die Gefahren des Transportes. Die Versicherungssumme kann maximal EUR 50.000,00 betragen.
Die Transportversicherung wird von JUMiNGO im Interesse des Kunden bei der KRAVAG LOGISTIC Versicherung AG, Voltastraße 84, 60486 Frankfurt eingedeckt. Es handelt sich um eine Versicherung für fremde Rechnung.
(2) Nicht versicherbare (ausgeschlossene) Gefahren sind ausweislich der Versicherungsbedingungen
a) Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;
b) Gefahren von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen;
c) Gefahren aus der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand;
d) Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;
e) Gefahren der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung;
f) Gefahren der Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzuges des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstiger finanzieller Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien, es sei denn, dass
(3) Nicht versicherbare Güter sind ausweislich der Versicherungsbedingungen:
(4) Nach Vereinbarung vor Risikobeginn und mit schriftlicher Zustimmung von JUMiNGO können folgende Güter versichert werden:
Die Versicherbarkeit dieser Güter stellt keine Änderung der Klause V. Verbotsgut und Beförderungsausschlüsse da.
(5) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden nicht gedeckt, die verursacht worden sind durch
a) eine Verzögerung der Reise;
b) inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter;
c) handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste;
d) normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen;
e) nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadensfalls durch den Kunden.
(6) JUMiNGO ist berechtigt, aus Anlass der Schadensbearbeitung im Rahmen der Versicherung die hierfür erforderlichen Informationen und Daten an den Versicherer zu übermitteln.
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(1) Gegenüber Ansprüchen von JUMiNGO ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Der Kunde kann Ansprüche gegen JUMiNGO weder abtreten noch verpfänden; dies gilt nicht für Geldforderungen.
(3) Soweit nicht zwingend gesetzlich geregelt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, Köln; gleiches gilt, wenn der Kunde bei Auftragserteilung an JUMiNGO keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
(4) Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.